Eingetragene Lebenspartnerschaft; Informationen

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.

 

Beschreibung

Voraussetzungen

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Hintergrund ist, dass seit diesem Zeitpunkt gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso wie verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Eheschließung offensteht. Bereits eingegangene Lebenspartnerschaften bleiben aber selbstverständlich bestehen. Wenn die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner dies möchten, können sie die Lebenspartnerschaft durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten in eine Ehe umwandeln.

Stand:25.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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