Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eine Kostenbefreiung vom Integrationskurs können Sie beantragen, wenn
- Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen.
- Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttoentgelt nicht 33 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 10 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern.
- Sie aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Kostenbefreiung können Sie online direkt über das Verwaltungsportal des Bundes oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Onlineverfahren:
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs aus.
- Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
-
Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Hinweis: Sie benötigen für den Online-Antrag die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises mit PIN oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN oder Ihr Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
- Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Schriftlich per Post:
- Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF oder über das Bundesportal ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen, ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das vollständig ausgefüllte Formular.
- Fügen Sie Ihrem Formular die erforderlichen Nachweise bei.
- Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen Bescheid, dass Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
Besondere Hinweise
Teilnahmeberechtigte, die von der Kostenbeitragspflicht befreit wurden, sind verpflichtet, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unverzüglich mitzuteilen, wenn ihnen die oben beschriebenen Leistungen oder Hilfen nicht mehr gewährt werden, die Höhe ihres Bruttoentgelts die für sie geltenden Werte übersteigt oder die Umstände weggefallen sind, die zur Annahme einer unzumutbaren Härte geführt haben.
Fristen
Eine Antragstellung ist in der Regel vor Kursbeginn erforderlich.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Stand:04.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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