Güterkraftverkehr; Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens
Um ein Unternehmen zu eröffnen, dass Güter auf der Straße transportiert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Für Prüfungsanmeldung: keine
- Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn,
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
- Für Nachweis durch Berufserfahrung:
- Mindestens 10-jährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
Verfahrensablauf
Für den Eignungsnachweis durch Prüfung melden Sie sich zunächst schriftlich oder online bei Ihrer örtlichen IHK zur Prüfung an.
- Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
- Sie legen zunächst die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgreich ab.
- Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgt die mündliche Prüfung.
- Etwa 14 Tage nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die fachliche Eignung.
Mit der Bescheinigung können Sie nun Ihre Erlaubnis für die Eröffnung Ihres Unternehmens bei den zuständigen Behörden beantragen.
Für den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Ablegen der Prüfungen schicken Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller Nachweise an die IHK. Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihre Bescheinigung per Post.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa zwei Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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