Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)
Beachten Sie bitte die verschiedenen Anlaufstellen für Ihr Anliegen:
Asylwesen
Das Asylwesen ist für Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Diese Hilfe beinhaltet monatliche Auszahlungen entsprechend den jeweiligen Regelsätzen sowie Krankenhilfe. Das Asylwesen ist ebenfalls zuständig für die Ausstattung der Asylbewerber-Unterkünfte, die Organisation und Belegung der Unterkünfte sowie für den laufenden Betrieb.
Ausländer-Amt
Das Ausländer-Amt ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von migrationsrechtliche Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Es ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Die Ausländer-Behörde begleitet die Asylbewerber während des Verfahrens, vollzieht die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.
Jugendamt
Das Jugendamt ist für die Betreuung von unbegleiteten Minderjähren (umA) zuständig. Aktuell fliehen viele Menschen vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern und suchen Schutz in Deutschland. Darunter befinden sich auch viele junge Menschen, die ohne ihre Eltern geflohen sind und in unser Land einreisen. Diese Minderjährigen genießen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besonderen Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund werden sie im Allgemeinen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, die zumeist von Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern geleitet werden. Neben der Versorgung steht die Vermittlung von Deutschkenntnissen, die Eingliederung in Schule und die Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive im Mittelpunkt der Betreuung.
Jobcenter
Das Jobcenter ist für die Auszahlung von Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch 2 zuständig. Menschen mit einem gesicherten Aufenthaltstitel erhalten neben Geldleistungen auch eine umfangreiche Förderung zur Aufnahme einer Arbeit. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen so können Sie eine Antrag auf Bürgergeld stellen. Den Antrag können Sie elektronisch oder persönlich im Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen stellen.