Equidenpass und Transponder; Beantragung
Alle Einhufer (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen) sind kennzeichnungs- und identifizierungspflichtig. Es wird ein Equidenpass und ein Transponder benötigt.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Weitere wichtige Informationen zur korrekten Kennzeichnung von Equiden
Zur Kennzeichnung von Equiden dürfen ausschließlich die von den oben genannten passausstellenden Stellen ausgegeben Transponder genutzt werden. Mikrochips, wie sie für Hunde oder Katzen verwendet werden, sind für die Kennzeichnung von Equiden in Deutschland nicht zulässig.
Für Equiden, für die entgegen der Rechtsvorgaben, noch kein Pass vorliegt, müssen ebenfalls bei der zuständigen Stelle Pässe beantragt werden. Eine Schlachtung dieser Tiere zum menschlichen Verzehr ist nicht möglich, weil für diese Equiden ein sogenannter Ersatzpass ausgestellt wird.
Für ausländische Equidenpässe gilt:
- Equidenpässe, die in EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, gelten auch in Deutschland
- Für Equiden aus Ländern außerhalb der EU, die ohne anerkannten Pass eingeführt wurden, muss bis spätestens 30 Tage nach Abschluss des Zollverfahrens bei der zuständige passausgebenden Stelle ein EU-Equidenpass beantragt werden.
Kosten
- Die Kosten sind bei der jeweiligen Pass ausstellenden Stelle zu erfragen.
Stand:12.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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