Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden
Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantra-gen:
- wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Schriftlich per Post
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Fristen
Antragstellung vor Beginn der Wiederholung
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben
Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).
Stand:05.11.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat
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