Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden

Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantra-gen:

  • wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Schriftlich per Post

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Fristen

Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben

    Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).

Formulare

Kosten

    • Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
    • Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00

    Hinweis:
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
     

Stand:05.11.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.