Sonderfonds Corona-Pandemie; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung anlässlich der Corona-Pandemie

Der Freistaat Bayern erstattet den bay. Kommunen und freiw. Hilfsorganisationen die ihnen anlässlich des Katastropheneinsatzes vom 11.Nov 2021 bis einschließlich 11.Mai 2022 zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der sog. „Ukraine-Krise“ entstandenen Einsatzkosten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die einzelnen Erstattungsvoraussetzungen können der Richtlinie zur Erstattung der Ausgaben der Katastrophenbewältigung für die vom 11.November 2021 bis zum 11.Mai 2022 aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte und ab dem 10.März 2022 um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgeweitete Katastrophe (SARS-CoV-2-und-Ukraine-Einsatzausgabenerstattungsrichtlinie). Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.

Verfahrensablauf

Die Anträge sind mit Sachbericht bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Diese leitet diese nach einer Vorprüfung an die Regierung weiter, die über die Anträge entscheidet.

Überregional tätige zur Katastrophenhilfe Verpflichtete Organisationen (deren Zuständigkeitsbereich mehr als vier Kreisverwaltungsbehörden umfasst) reichen ihren Antrag direkt bei der für den Ort ihres Sitzes zuständigen Regierung ein.

Zu abgeschlossenen Zeiträumen können vollständige und abschließende Anträge gestellt werden.   Das Nachreichen weiterer Kosten ist grundsätzlich nicht zulässig.

Fristen

Anträge auf Erstattungen zum Ausgleich von Einsatzkosten sind bis zum 30. November 2023 zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Durch die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen mit prüffähigen Belegen können zeitaufwändige Nachforderungen von Belegen vermieden werden. Dadurch wird eine schnellere Bearbeitung des Antrags möglich. Mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten ist zu rechnen.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • SARS-CoV-2-und-Ukraine-Einsatzausgabenerstattungsrichtlinie

    Richtlinie zur Erstattung der Ausgaben zur Katastrophenbewältigung für die vom 11. November 2021 bis zum 11. Mai 2022 aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte und ab dem 10. März 2022 um die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ausgeweitete Katastrophe (SARS-CoV-2-und-Ukraine-Einsatzausgabenerstattungsrichtlinie) vom 27.Juni 2023, Az. D4-2258-4-12

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage (Verpflichtungsklage)

Stand:14.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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