Sozialpsychiatrische Dienste; Beantragung einer Förderung

Die Bezirke fördern den Ausbau eines flächendeckenden Angebotes von ambulanten Leistungen durch Sozialpsychiatrische Dienste, die i. d. R. von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege betrieben werden. Die Personal- und Sachkosten werden überwiegend vom Bezirk finanziert.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten des Bezirks

Stand:03.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerischer Bezirketag

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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