Mutterschaftsgeld; Beantragung

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen, wenn Sie 

  • selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind; eine Familienversicherung reicht nicht aus. 
  • bei Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitnehmerin sind oder Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist oder Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder Sie selbstständig sind und als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld haben.

Sie können Mutterschaftsgeld beim BAS beantragen, wenn 

  • Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist
    • privat krankenversichert sind oder 
    • bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und 
  • Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen oder Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt hat.

Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld, wenn

  • Sie innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wegen voller Weiterarbeit, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhalten. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch. 
  • Sie Beamtin sind. Dann erhalten Sie Ihre Bezüge weiter.
  • Sie Adoptivmutter sind.
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, weil Sie Elterngeld für ein älteres Kind beziehen. 
  • Sie Arbeitslosengeld II beziehen.
     

Verfahrensablauf

Je nach Versicherungsstatus und beruflicher Situation können Sie Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.
Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen:
Den Antrag können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. 

  • Lassen Sie sich hierfür von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (sogenanntes Muster 3). 
  • Füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin, sowie gegebenenfalls ein gesondertes Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus. Reichen Sie die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin sowie das gegebenenfalls zusätzliche ausgefüllte Antragsformular zusammen bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Bis zum Entbindungstermin müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse 
    • meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
    • schreibt Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.
    • überweist Ihnen die erste Zahlung des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin, sobald die dafür erforderlichen Daten vom Arbeitgeber gemeldet wurden.
  • Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Babys bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Frühgeburt oder einer ärztlich festgestellten Behinderung Ihres Kindes reichen Sie zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes ein.
  • Ihre Krankenkasse überweist Ihnen daraufhin den 2. Teil des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist.
  • Ihre Krankenkasse sendet Ihnen nach der 2. Auszahlung automatisch eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle.

Mutterschaftsgeld schriftlich beim BAS beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung und laden Sie dort das Antragsformular herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es schicken Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BAS. 
    • Bitte beachten Sie: Das BAS archiviert die von Ihnen eingereichten Unterlagen nur noch in elektronischer Form und vernichtet die Originale. Sie erhalten die Originale daher nicht zurück. Bei Bedarf können Sie aber eine beglaubigte Kopie vom BAS erhalten.
  • Das BAS prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen schnellstmöglich eine Eingangsbestätigung per Post.

Sie können den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit im Internet unter status.mutterschaftsgeld.de abfragen.

Fristen

Sie sollten den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn Ihrer Schutzfrist stellen. Sie können den Antrag aber auch nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem Ihre Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse dauert normalerweise etwa 3 bis 6 Werktage, abhängig vom Eingang der Verdienstbescheinigung. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Die Bearbeitung Ihres Antrags beim BAS dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für den Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:

    • Bescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme über den errechneten Geburtstermin, die sogenannte MET-Bescheinigung oder das sogenannte Muster 3
    • Verdienstbescheinigung
    • Nach der Geburt: Geburtsurkunde oder Geburtsnachweis Ihres Babys; bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes ist zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes einzureichen, sogenanntes Muster 9
    • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse. 

    Bei Antragstellung beim BAS zusätzlich:

    •  Antragsformular
    • wenn Sie keine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin erhalten haben: Geburtsbescheinigung
    • Bescheinigung über eine Beschäftigung
       

Formulare

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Kosten

  • Sie haben keine Kosten zu tragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • sozialgerichtliche Klage

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Stand:02.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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