Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
Auf Antrag kann für Arbeitnehmer eines Saison- bzw. Kampagnebetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Beschreibung
Die zulässige werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf 8 Stunden begrenzt und kann auf maximal 10 Stunden nur verlängert werden, wenn die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten wird. Für Saison- und Kampagnebetriebe kann für die Zeit der Saison oder Kampagne ein Antrag auf eine davon abweichende, längere tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer gestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzungen
- Für den Betrieb liegt keine tarifliche Ausnahmeregelung bzgl. verlängerter Arbeitszeiten vor.
- Der Arbeitgeber kann plausibel nachweisen, dass im Betrieb tatsächlich ein Saison- bzw. Kampagnegeschäft vorliegt.
- Die Mehrarbeit wird durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen.
- Es wurde eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungen und Belastungen, die sich durch die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit ergeben, berücksichtigt worden, u. a.:
- Gefährdungen durch schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Lärm, Strahlung etc.,
- Gefährdungen durch besonders belastende Tätigkeiten z. B. mit hohen psychischen Belastungen oder besonderen Unfallgefahren,
- Belastungen durch die Länge der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Ruhepausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und ggf. Sonn- und Feiertagsarbeit.
- Stellungnahmen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin, die auf die antragsspezifische konkrete betriebliche Situation eingehen, werden vom Arbeitgeber vorgelegt. Sich daraus ergebende Erkenntnisse, die zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer fordern, sind vom Arbeitgeber umgesetzt.
Verfahrensablauf
- Der Arbeitgeber kann einen Antrag online oder im schriftlichen Verfahren stellen.
- Neben den erforderlichen Unterlagen (s. oben) sind folgende Angaben erforderlich:
- Arbeitgeber (hier: Betrieb),
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- Arbeitsort, verantwortliche Person(en) im Betrieb bzw. auf der Baustelle,
- Zeitraum bzw. Dauer der Arbeitszeitverlängerung,
- konkrete Angaben zu den geplanten Arbeits- und Pausenzeiten
- Angaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erhält der Arbeitgeber einen Bewilligungsbescheid.
- Sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt, erhält der Arbeitgeber nach Rücksprache die Möglichkeit, den Antrag kostenfrei zurückzunehmen. Wird der Antrag nicht zurückgenommen, erhält der Arbeitgeber einen Ablehnungsbescheid. Die Kosten für den Ablehnungsbescheid werden anhand des Kostenverzeichnisses berechnet.
- Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, wird der Arbeitgeber von der zuständigen Behörde kontaktiert.
Elektronische Einreichung
- Der Antrag kann unter Verwendung des Online-Verfahrens digital an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken übermittelt werden.
- Die Anlagen werden in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen.
Schriftliche Einreichung
Der formlose Antrag kann mit den erforderlichen Unterlagen an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken übermittelt werden.
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:17.09.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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