Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung

Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Beschreibung

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Stand:20.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
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