Bauträger und Baubetreuer; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
Die Zuverlässigkeit und die Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden werden grundsätzlich anhand von Unterlagen überprüft, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden und die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse erfüllt werden. Dabei kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Werden im Herkunftsstaat solche Unterlagen nicht ausgestellt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt des Gewerbetreibenden oder nach dem Recht des Herkunftsstaats vergleichbare Handlungen ersetzt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung nimmt nach vollständigem Vorliegen aller Unterlagen einige Wochen in Anspruch.
Erforderliche Unterlagen
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Zuverlässigkeitsnachweis aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung;
ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder vergleichbare Handlungen
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Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse
aus dem Herkunftsstaat in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung sowie ggf. Auskunft des Insolvenzgerichts über die Insolvenzfreiheit, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, §§ 882b ff. Zivilprozessordnung) ggf. Ersetzung durch Versicherung an Eides statt oder ähnliche Handlungen
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Unterlagen für Bauträger und Baubetreuer bei eingetragenen Firmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und GmbH:
- bei eingetragenen Firmen und GmbH: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
- bei einer GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll
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bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
Formulare
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Formular, bayernweit:
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Formular, bayernweit:
Stand:21.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt