Artenschutz in der Straßenplanung; Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben

Der spezielle Artenschutz wird in der Straßenplanung berücksichtigt. Es stehen Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der staatlichen Straßenplanung zur Verfügung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Benutzung der Arbeitshilfe erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und biologischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung und Biologie bestimmt.

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen werden in jedem Einzelfall durch den Vorhabensträger und die zuständige Gestattungsbehörde festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Stand:09.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo der Staatsbauverwaltung

Für Sie zuständig

Staatliches Bauamt Nürnberg

Hausanschrift
Zollhof 6
90443 Nürnberg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 47 57
90025 Nürnberg

Telefon
+49 (0)911 24294-0

Telefax
+49 (0)911 24294-699

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 51 - Naturschutz

Hausanschrift
Bischof-Meiser-Straße 2/4
91522 Ansbach

Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon
+49 (0)981 53-0

Telefax
+49 (0)981 53-1456

Cookies deaktiviert
Bitte beachten Sie, dass zur Benutzung der Plattform "home.content.epf.caption" die Verwendung von Cookies und Javascript erforderlich ist. Bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre Browsereinstellungen.

Sichere Online-Kommunikation