Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift

Auf Antrag kann eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG). 

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage die angeforderten Dokumente.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
    • wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Stand:17.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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