Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit unversteuerten Alkoholerzeugnissen

Wenn Sie Alkoholerzeugnisse herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, empfangen oder versenden, die noch nicht versteuert sind, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Sie verfügen über die notwendigen technischen Einrichtungen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheit leisten,
    • wenn Sie Waren empfangen oder versenden, für die die Alkoholsteuer ausgesetzt ist, oder
    • wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen.

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Verfahrensablauf

Alle Erlaubnisse müssen im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt online oder per Post beantragt werden.

Antrag im Zoll-Portal:

  • Sie rufen das Zoll-Portal auf und melden sich an.
    • Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung im Zoll-Portal notwendig.
    • Außerdem müssen Sie bei "ELSTER“ eingeloggt sein.
  • Sie wählen die Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" aus.
  • Folgende Formulare stehen Ihnen dort zur Verfügung:
    • Formular 1240: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops“ (),
    • "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis“ (Formular 2745),
    • Formular 2736: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als registrierter Versender für Alkoholerzeugnisse (Alkohol/alkoholhaltige Waren),  
    • Formular 2728:  "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728).
  • Füllen Sie das gewählte Formular vollständig aus.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid (Erlaubnis oder Ablehnung) zum eingereichten Formular digital abrufen.

 Antrag per Post:

  • Laden Sie das für passende Formular für den Hauptantrag über die Internetseite der Zollverwaltung herunter:
    • „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Alkoholerzeugnisse oder Alkopops“ (Formular 1240),
    • „Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis“ (Formular 2745),
    • „Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall" (Formular 2728).
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus, stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese an Ihr örtlich-zuständiges Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Fristen

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als „registrierter Versender“ oder „registrierter Empfänger“ stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden (1 bis 2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die „Erlaubnis als Steuerlagerinhaber“ zusätzlich jeweils 2-fach:

    • Betriebserklärung für ein Steuerlager für Alkoholerzeugnisse (Formular 1241)
    • bei Verschlussbrennereien zusätzlich: Verzeichnis der Räume und Betriebseinrichtungen oder der Anlagen zur Alkoholgewinnung und -reinigung (Formular 1204)
    • Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Erläuterungen

    Für die „Dauererlaubnis als registrierter Empfänger“ zusätzlich jeweils 2-fach:

    • Warenverzeichnis (Formular 2746)
    • Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der Anschrift
    • Darstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Waren
    • gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis, dass Sie ermäßigte Steuersätze anwenden dürfen

    Für die „Erlaubnis als registrierter Versender“ zusätzlich jeweils 2-fach:

    • Warenverzeichnis (Formular 2737)
    • eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhr
    • eine Darstellung der Buchführung über den Versand und Verbleib der Alkoholerzeugnisse

    Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

Formulare

Online-Verfahren

  • Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse

    Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse können hier beantragt werden. Zusätzlich können unter anderen Steueranmeldungen und -erklärungen im Einzelfall sowie Anzeigen abgegeben werden.

Kosten

  • Für die Antragsstellung fallen keine Kosten an. Gegebenenfalls ist aber eine Sicherheitsleistung erforderlich.

Rechtsbehelf

  • Einspruch 
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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