Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum steuerfreien Verwenden

Wenn Sie Alkohol steuerfrei verwenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Ihr voraussichtlicher Jahresbedarf an unvergällten Alkoholerzeugnissen muss mindestens 25 Liter reinen Alkohols betragen.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie das Formular "Antrag – steuerfreie Verwendung" (Formular 2740) mit der "Betriebserklärung" (Formular 2741) über die Internetseite der Zollverwaltung.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
  • Den im Antrag (Formular 2740) beantragten und vom Hauptzollamt ausgestellten Erlaubnisschein können Sie nun als Nachweis der Bezugsberechtigung verwenden.

Fristen

Ihre Erlaubnis kann auf einen darauf vermerkten Zeitraum befristet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    jeweils 2-fach:

    • Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")
    • Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkoholerzeugnisse eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften
    • bei Unternehmen und anderen Einrichtungen:  
      • aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oder
      • Kopie der Gewerbeanmeldung oder
      • Kopie des Gesellschaftervertrags
    • bei Arzneimittelherstellern: Kopie der arzneimittelrechtlichen Herstellungsberechtigung
    • bei Apotheken: Kopie der Betriebserlaubnis

    Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

Formulare

  • Formular, bayernweit: "Antrag – steuerfreie Verwendung" (Formular 2740)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740" (Formular 2741)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für die Erlaubnis entstehen keine Kosten.

Rechtsbehelf

-    Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
-    Klage vor dem Finanzgericht

 

Stand:27.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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Informationen

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