Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei
Wenn Sie eine sogenannte Abfindungsbrennerei betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Für die Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei:
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
- Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
- Sie haben ein wirtschaftliches Bedürfnis. Typischerweise müssen Sie über einen landwirtschaftlichen Betrieb verfügen, der wirtschaftlich selbstständig ist und mindestens 3 Hektar hat, bei Weinbau oder Obstintensivbau mindestens 1,5 Hektar.
- Der Brennraum muss so beschaffen sein, dass Manipulationsmöglichkeiten weitestgehend ausgeschlossen sind.
- Sie nutzen nur erlaubte Geräte.
- Die Brennerei ist wirtschaftlich unabhängig.
- Wenn Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer erkennbar sind, müssen Sie unter Umständen eine Sicherheit leisten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei müssen Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung“ (Formular 1248) über die Internetseite der Zollverwaltung.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen oder weiteren Formulare zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Ob die bei der Antragstellung gemachten Angaben den tatsächlichen Betriebsverhältnissen entsprechen, prüft das Hauptzollamt in der Regel vor Erteilung der Erlaubnis vor Ort.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Erlaubnis online beantragen:
- Sie können das Formular und zur Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei und ggf. weitere Formulare auch online ausfüllen und einreichen.
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung im Internet auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder einer Ablehnung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihrer Abfindungsbrennerei stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Für die "Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei" zusätzlich jeweils 2-fach:
-
Lagepläne der Räumlichkeiten der Abfindungsbrennerei mit Angabe der Anschriften sowie mit den Funktionen der Räume, Flächen und Einrichtungen, insbesondere
- Grund- und Aufriss des Brennraums
- Aufstellung der vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen unter Angabe der Lagebuchnummer, Größe und Art der Nutzung
- aktueller Veranlagungs- oder Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Alterskasse oder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und schriftliche Pachtverträge oder Grundbuchauszüge
- Zeichnung und Beschreibung des Brenngeräts und aller genutzten Komponenten
- Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung (Formulare 1204, 1205)
Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Online-Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
Rechtsbehelf
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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