Alkoholsteuer; Zahlung für Abfindungsalkohol

Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der ermäßigte Steuersatz für das Abfindungsbrennen gilt nur, wenn

  • die Abfindungsbrennerei zugelassen ist und die dazu nötigen Voraussetzungen erfüllt,
  • Sie angegeben haben, dass der Alkohol versteuert werden soll
  • Sie Alkohol im Rahmen bestimmter Kontingente erzeugen:
    • bei Abfindungsbrennereien 300 Liter reiner Alkohol je Kalenderjahr.

Als Stoffbesitzer dürfen Sie nicht mehr als 50 Liter reinen Alkohols je Kalenderjahr erzeugen.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Alkoholsteuer müssen können Sie online oder schriftlich per Post einreichen:

Online-Anmeldung

  • Melden Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung an
  • Dort stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
    • Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)
    • Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (nicht mehlige Stoffe)  
  • Der Online-Antrag führt Sie durch die weiteren Schritte.
  • Das Hauptzollamt Stuttgart prüft Ihre Abfindungsanmeldung.
  • Wenn das Hauptzollamt Stuttgart Ihnen eine Brenngenehmigung erteilen kann, erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung einen Steuerbescheid. 
  • Neben dem Steuerbescheid erhalten Sie einen vorausgefüllten Überweisungsträger, den Sie zur Bezahlung der Steuer verwenden können.  

Anmeldung per Post:

  • Laden Sie das für Sie passende Formular über die Internetseite der Zollverwaltung:
    • „Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für mehlige Stoffe“ (Formular 1219) 
    • „Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners für nicht mehlige Stoffe“ (Formular 1220)
    • „Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers“ (Formular 1221)
  • Beachten Sie die Ausfüllhinweise der Abfindungsanmeldung sowie die Vorgaben des „Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer“ (Formular 1222).
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es per Post an das Hauptzollamt Stuttgart.
  • Die weiteren Schritte erfolgen wie beim schriftlichen Online-Verfahren beschrieben.

Fristen

Vor dem beabsichtigten Brennbeginn

Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag für die Abfindungsanmeldung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nicht mehlige Stoffe)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Grundsätzlich fallen für Sie keine Kosten an.
    Bei verspäteter Zahlung sind Säumniszuschläge möglich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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