Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse
Wenn sich die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
- Die rechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens haben sich geändert, beispielsweise Firmierung, Rechtsform, Gesellschafterin oder Gesellschafter, Inhaberin oder Inhaber.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Im Anschluss geben Sie bitte an, welche Änderung des Unternehmens Sie mitteilen möchten. Sofern vorhanden, laden Sie bitte Nachweise der Änderung hoch.
Mitteilung per Post:
- Wenn Sie die Änderung Ihrer Rechtsform mitteilen möchten, steht Ihnen dafür auf der Internetseite der Künstlersozialabgabe im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter das Formular "Änderungsmitteilung Grunddaten" zur Verfügung.
- Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.
- Andere Änderungen in den rechtlichen Verhältnissen teilen Sie der Künstlersozialkasse bitte formlos mit.
- Sofern vorhanden, legen Sie bitte Nachweise über die Änderung in Kopie bei.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular oder das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer rechtlichen Verhältnisse auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (1 bis 4 Wochen)
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Stand:05.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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