Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

Verfahrensablauf

Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

Online-Verfahren

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Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Einspruch

Stand:23.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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