Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus fördert Kurse für Jugendliche und berufstätige Personen zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule (auch berufsbegleitend).
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Kurse müssen teilnehmeroffen sein; d. h. es können sowohl Jugendliche/berufstätige Personen mit Schulabschluss als auch Jugendliche/berufstätige Personen ohne Schulabschluss teilnehmen.
- Das Alter der Jugendlichen darf das 25. Lebensjahr nicht überschreiten. Die Teilnahme von berufstätigen Personen ist altersunabhängig.
- An einem Kurs müssen mindestens 10 Jugendliche (berufsbegleitend 5 Jugendliche/berufstätige Personen) teilnehmen.
- Um die Jugendlichen/berufstätigen Personen sinnvoll auf den Abschluss der Mittelschule vorzubereiten, sind mindestens 900 Unterrichtseinheiten erforderlich (berufsbegleitend 700 Unterrichtseinheiten); für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule werden 1.100 Unterrichtseinheiten empfohlen.
- Der Projektträger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für den Unterricht einzusetzen und es ist auch eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.
- Der Maßnahmenzeitraum muss mindestens 7 Monate betragen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und die Höhe der Fördersumme.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.
Fristen
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.
Bearbeitungsdauer
1 - 4 Wochen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:10.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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