Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung der Genehmigung einer Vereinbarung
Kreuzungsvereinbarungen können der Genehmigungspflicht nach § 5 EKrG unterfallen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Genehmigung der Kreuzungsvereinbarung ist von den Kommunen schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen. Vor Abschluss der Kreuzungsvereinbarung durch die Kommune empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Regierung.
Erforderliche Unterlagen
-
Von Straßenbaulastträger und Eisenbahnunternehmen unterschriebene Kreuzungsvereinbarung
(Muster können über die zuständige Behörde bezogen werden)
-
Planunterlagen nach Pkt. 2.5 der EKrG-Richtlinien 2020
-
Mittelbedarfsplan
-
Fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung bei Eisenbahnen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt (EBA)
-
Bei Bahnübergangsmaßnahmen bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen erfolgt die fachtechnische Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken als zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde nach Art. 9 BayESG
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:24.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt