Technologie; Beantragung einer Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Mit dem Bayerischen Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der allgemeinen Technologien gefördert, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar erscheinen.
- Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
- Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen vom Antragsteller selbst in Bayern durchgeführt werden.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden oder im Auftrag Dritten durchgeführt werden.
- Das antragstellende Unternehmen muss über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen auch im Bereich der Produktion verfügen.
- Antragsteller müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
- Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich nicht möglich.
- Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Verfahrensablauf
- Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger Bayern zu richten.
- Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe unter „"Online-Verfahren") bereitgestellt.
- Der Projektträger Bayern übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.
Besondere Hinweise
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 6 Monate von der ersten Antragstellung bis zum Förderbescheid. Mit Einreichung eines ersten prüffähigen Antrags kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Stand:11.06.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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