Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit eingeschränkt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben.

Beschreibung

Voraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn 

  • ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle 
  • über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus
  • mindestens 20 Prozent

beträgt. 

Für folgende Personengruppen muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Rentenanspruch mindestens 30 Prozent betragen:

  • landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
  • deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner und
  • dauerhaft mitarbeitende Familienangehörige

Verfahrensablauf

Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie also keinen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).

  • Klage vor dem Sozialgericht

Stand:29.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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