Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt
Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit eingeschränkt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung haben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Versicherte haben einen Anspruch auf Rente, wenn
- ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle
- über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus
- mindestens 20 Prozent
beträgt.
Für folgende Personengruppen muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit für einen Rentenanspruch mindestens 30 Prozent betragen:
- landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
- deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner und
- dauerhaft mitarbeitende Familienangehörige
Verfahrensablauf
Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie also keinen Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:29.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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