Digitale regionale Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert innovative, fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen
- Heimatprojekt: Das Projekt wirkt sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dient insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
- Fachübergreifender Ansatz: Das Projekt deckt mindestens zwei Themenbereiche ab. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.
- Innovativer Projektinhalt: Das Projekt geht inhaltlich, technologisch oder methodisch über bereits bestehende Ansätze im jeweiligen Themenfeld der räumlichen Entwicklung in Bayern hinaus und bietet dadurch einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bislang vorhandenen Ansätzen.
- Digitaler Schwerpunkt: Im Rahmen des Projekts entsteht zum Beispiel eine App oder Internetplattform oder es werden „smarte“ oder vernetzte Anwendungen realisiert. Im Falle einer Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung zwingend zu prüfen.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Vor der Antragstellung ist zudem ein Beratungsgespräch mit Vertretern des Staatsministeriums und der örtlich zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) durchzuführen. Förderanträge können bei der Bewilligungsbehörde oder über das verlinkte Online-Verfahren eingereicht werden.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Besondere Hinweise
Ausschlusskriterien
Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Mehrfachförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt.
Fristen
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (01.01.2021 – 31.12.2026) ohne besondere Fristen gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro: Für diese ist der Antrag bis zum 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
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Subventionserklärung (siehe unter "Formulare")
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Kofinanzierungserklärung/en
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Finanzierungsplan (siehe unter "Formulare")
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Evaluationsübersicht (siehe unter "Formulare")
Stand:02.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt