Kraftfahrzeugsteuer; Beantragung einer Erstattung bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn

Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten mit der Eisenbahn transportieren, können Sie die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen voll oder teilweise erstattet bekommen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Für die vollständige oder teilweise Erstattung des 12-monatigen Erstattungszeitraums gelten folgende Voraussetzungen:
    • mehr als 124 Fahrten: vollständige Erstattung
    • zwischen 94 und 123 Fahrten: 75 % der Jahressteuer
    • zwischen 63 und 93 Fahrten: 50 % der Jahressteuer
    • zwischen 32 und 62 Fahrten: 25 % der Jahressteuer
  • Die Nachweise müssen fortlaufende Aufzeichnungen über die zurückgelegten Strecken sein.
  • Jede Fahrt ist von der in- oder ausländischen Eisenbahn zu bescheinigen, zum Beispiel durch abgestempelte Versandaufträge.

Verfahrensablauf

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie diese online oder schriftlich beantragen. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

  • Öffnen Sie die Internetseite www.zoll-portal.de und registrieren Sie sich mit Ihrem ELSTER-Konto.
  • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER oder Zoll-Ident an.
  • Wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" aus.
  • Unter der Rubrik "Weitere Dienstleistungen" wählen Sie "Sonstige Anträge" aus.
  • Über den Button "Sonstige Anträge und Mitteilungen" können Sie schließlich einen "Neuen Antrag starten".
  • Erfassen Sie alle notwendigen Informationen.
  • Laden Sie die Nachweise hoch.
  • Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung dort elektronisch abrufen.
  • Bei Genehmigung erhalten Sie einen Erstattungsbescheid und die Kraftfahrzeugsteuer wird auf das von Ihnen angegebene Konto zurückerstattet.

Schriftlicher Antrag:

  • Erstellen Sie einen formlosen Antrag auf Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer.
  • Reichen Sie den Antrag inklusive aller Nachweise beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Bei Genehmigung erhalten Sie einen Erstattungsbescheid und die Kraftfahrzeugsteuer wird auf das von Ihnen angegebene Konto zurückerstattet.

Besondere Hinweise

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 400 Kilometer, so wird eine Fahrt zweifach gerechnet.

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 800 Kilometer, so wird eine Fahrt dreifach gerechnet.

Fristen

Die Steuer für Ihr Fahrzeug kann nur erstattet werden, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren einen Antrag gestellt haben. Sonst verjährt der Anspruch.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antrag auf Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Nachweise über die Beförderung mit der Eisenbahn

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.  Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im Zoll-Portal möglich. Wählen Sie hierzu in der Dienstleistungsübersicht unter "übergreifende Leistungen" die Rubrik "Einspruch" aus.
  • Klage vor dem Finanzgericht.  Diese findet in der Regel nach dem Einspruchsverfahren statt.

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.