Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform
Haben Sie einen tierhaltenden Betrieb im Ausland und bereits eine Kennnummer erhalten? Dann können Sie diese bei weiterem Bedarf nach 2 Jahren verlängern lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben einen tierhaltenden Betrieb im EU-Ausland oder in einem Drittstaat
- Sie haben bereits für 2 Jahre eine Kennnummer erhalten.
- Sie beantragen mindestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Kennnummer kann online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag als Upload:
- Sie speichern die ausgefüllte Mitteilung als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE.
- Geben Sie alle notwenigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Vorgangsbezogen" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Verlängerung der Kennnummer" an und nennen Sie Ihre bisherige Kennnummer.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung der Kennnummer. Diese wird Ihnen per Post übermittelt.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Mitteilung über die Entscheidung der Verlängerung einer Kennnummer erfolgt ohne Rechtsbehelf. Der Widerspruch ist damit innerhalb eines Jahres ab Zustellung der Mitteilung der Kennnummer durch die Behörde zu erheben.
Bearbeitungsdauer
Die Verlängerung der Kennnummer teilt Ihnen die BLE innerhalb von 2 Monaten mit. (2 Monate)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Jahres
- Es erfolgt keine Belehrung in Form einer Rechtsbehelfsbelehrung. Dadurch beläuft sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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