Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Ihr Einkommen darf den Ihnen zustehenden Gesamtfreibetrag um nicht mehr als die für Sie festgesetzte monatliche Rate überschreiten. Hierzu ist ein Einkommensnachweis erforderlich.
Eine vollumfängliche Berücksichtigung der Freibeträge für Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Kinder erfolgt nur unter den folgenden Voraussetzungen:
Zusätzliche Freibeträge für Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder gibt es nur, wenn:
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Ihre Kinder keine Ausbildung absolvieren, die mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann.
Haben Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Ihre Kinder, soweit diese bereits volljährig sind, eigenes Einkommen, verringern sich ihre Freibeträge um das eigene Einkommen entsprechend.
Verfahrensablauf
Ab Rückzahlungsbeginn können Sie die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung online, telefonisch oder per Post beantragen
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
- Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort an, füllen Sie das Antragformular online aus und senden Sie es ab.
- Die erforderlichen Nachweise können Sie ebenfalls im Online-Portal hochladen und gemeinsam mit dem Antrag an das Bundesverwaltungsamt versenden.
- Sie bekommen dann per Post den Bescheid.
Antragstellung online per eID – elektronischem Personalausweis:
- Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes.
-
Starten Sie die
AusweisApp
oder eine vergleichbare installierte Software.
- Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis an.
- Füllen Sie das entsprechende Antragsformular online aus und senden Sie es ab.
- Die erforderlichen Nachweise können Sie ebenfalls im BAföG-Online-Portal hochladen und gemeinsam mit dem Antrag an das Bundesverwaltungsamt versenden.
- Sie bekommen dann per Post den Bescheid.
Hinweis: Wenn Sie das Online-Verfahren nutzen, werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geführt. Daher wird dieses Verfahren empfohlen.
Antragstellung per Post:
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag auf Freistellung.
- Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie diesen per Post an das Bundesverwaltungsamt.
- Sie bekommen dann per Post den Bescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Für die Antragstellung gibt es keine Frist. Sie können den Antrag direkt zu Beginn der Rückzahlungsphase stellen oder sobald sich Ihr Einkommen ändert.
Der Zahlungsaufschub durch eine Freistellung gilt bei erstmaliger Gewährung ab 01.10.2024 für 2 Jahre. Ein Folgeantrag gilt in der Regel ein Jahr. Eine rückwirkende Freistellung erfolgt längstens für 4 Monate ab der Antragstellung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob Sie zeitnah die entsprechenden Unterlagen vorlegen. (1 bis 2 Monate)
Online-Verfahren
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BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes
Im Portal "BAföG-Online" finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen sowie weitergehende Informationen abhängig davon, ob Sie sich mit dem neuen Personalausweis oder mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren.
Rechtsbehelf
Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Bildung und Forschung