Kirchensteuerabzugsmerkmal; Beantragung einer Auskunft durch Unternehmen

Wenn Ihr Unternehmen zum Abzug der Kirchensteuer verpflichtet ist, können Sie für Ihr Unternehmen eine Anfrage zum Kirchensteuerabzugsmerkmal stellen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anfragen können stellen:

  • Kirchensteuerabzugsverpflichtete

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen Ihr Unternehmen auf dem BZSt-Online-Portal (BOP) registrieren.
  • Sie müssen für Ihr Unternehmen einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen.
  • Sie können eine Anfrage nach der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) einer natürlichen Person nur stellen, wenn
    • deren IdNr unbekannt ist und
    • Ihr Unternehmen potenziell Kapitalertragsteuer für diese Person einzubehalten hat.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anfrage zur Ermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) über das BZSt-Online-Portal (BOP) stellen.

  • Sie brauchen zuerst ein Zertifikat für das BOP.
    • Rufen Sie dazu über die die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) den Antrag auf Registrierung online auf.
    • Füllen Sie den Antrag online aus und drucken Sie ihn aus.
    • Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post an das BZSt.
  • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per Post eine Anleitung zur Aktivierung Ihres BOP-Kontos.
  • Folgen Sie den Anweisungen und aktivieren Sie Ihr BOP-Konto auf dem BOP.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Danach müssen Sie über das BOP einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Absatz 2c Einkommensteuergesetz (EStG) (Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer) stellen. Füllen Sie den Antrag online aus.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post vom BZSt Ihre Zulassungsnummer. Diese brauchen Sie für die KiStAM-Anfrage.
  • Sie können jetzt über das BOP KiStAM-Anfragen stellen. Wenn Ihnen die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) der abzufragenden Person unbekannt ist, wählen Sie die kombinierte Anfrage „IdNr.-Recherche und KiStAM-Anfrage“ aus.
  • Füllen Sie den Antrag online im BOP aus und versenden Sie ihn elektronisch über das BOP.
  • Sie erhalten dann eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über Ihr Postfach in Ihrem BOP-Konto.

Fristen

Für das Folgejahr maßgebliche Regelabfragen (§ 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 sowie Satz 1 EstG) sind im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober zu stellen. Andere Abfragen, wie Anlassabfragen, zum Beispiel bei Begründung der Geschäftsbeziehung, können jederzeit gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • für die Aktivierung des BOP-Kontos:  1 bis 3 Wochen
  • für die Zulassung zum Verfahren Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer: 1 bis 2 Wochen
  • für die Rückmeldung zur KiStAM-Anfrage: 1 bis max. 3 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Anfragedatensatz der Gläubigerin oder des Gläubigers der Kapitelerträge

Online-Verfahren

  • BZSt-Online-Portal (BOP)

    Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen Nichtzulassung zum Verfahren
  • finanzgerichtliche Klage

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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