Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Zulassung
Wenn Sie eine Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau beantragen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tun.
Beschreibung
Voraussetzungen
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Sie besitzen mindestens eine der folgenden Qualifikationen:
- abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer einschlägigen Fachrichtung der Agrar-, Ingenieur- oder Naturwissenschaften
- Zulassung als berechtigte Person Ausweise für Nichtwohngebäude auszustellen nach § 21 Energieeinsparverordnung in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 1, 3 und 4. Dazu zählen: Fachleute mit einem Hochschulabschluss in Innenarchitektur, Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik staatlich geprüfter Techniker beziehungsweise staatlich geprüfte Technikerin in einschlägiger Fachrichtung
- Meisterabschluss in einschlägiger Fachrichtung
- Sie haben durch Studium, berufliche Ausbildung oder die Energieberaterschulung Landwirtschaft qualifizierte Kenntnisse zu landwirtschaftlichen Produktionsverfahren erworben.
- Sie besitzen qualifizierte Kenntnisse über Energieeffizienz.
- Sie können eine mindestens 3jährige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen, bei der Sie praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung oder landwirtschaftliche Beratung erworben haben.
- Sie können Ihre Unabhängigkeit nachweisen und Interessenkonflikte ausschließen. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel bei keinem Energieversorgungsunternehmen beschäftigt oder beteiligt sind. Weitere Kriterien zur Unabhängigkeit entnehmen Sie der Rechtsgrundlage Nummer 7.1 Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A.
Verfahrensablauf
Die Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE Ihre Zulassung zu.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)
Rechtsbehelf
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Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt