Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Änderung von Daten

Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Verfahrensablauf

Die Änderung Ihrer Zulassung als sachverständige Person oder die Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie online bei der BLE beantragen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
  • Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
  • Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Bei erfolgreicher Prüfung ändert die BLE Ihre Daten beziehungsweise Zulassung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Fristen

Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:

    • einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Selbständigkeitsnachweis
    • Ihren tabellarischen Lebenslauf

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Stand:25.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.