Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Änderung von Daten
Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.
Verfahrensablauf
Die Änderung Ihrer Zulassung als sachverständige Person oder die Änderung Ihrer persönlichen Daten können Sie online bei der BLE beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung ändert die BLE Ihre Daten beziehungsweise Zulassung.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Wochen. (3 bis 6 Wochen)
Rechtsbehelf
Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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