Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Löschung von Daten
Wenn Sie Ihre Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau aufheben lassen möchten, können Sie die Aufhebung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.
Verfahrensablauf
Die Löschung Ihrer Zulassung als sachverständige Person können Sie online bei der BLE beantragen.
Löschung online beantragen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Sie werden Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben geführt.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei erfolgreicher Prüfung sendet Ihnen die BLE einen Aufhebungsbescheid und die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten zu.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. (1 bis 2 Wochen)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.
Stand:25.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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