AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS. Zudem werden Fortbildungsmaßnahmen für Fachpersonal und freiwillige Helfer in der AIDS-Arbeit gefördert.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die im Rahmenkonzept zur Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beschriebenen Aufgaben übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
  • Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein erheblicher Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.

Verfahrensablauf

Antragsstellung

Anträge sind bei der für den Maßnahmestandort zuständigen Regierung einzureichen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen Anträge auf erstmalige Förderung nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS können jederzeit im Geltungszeitraum der Richtlinie gestellt werden (01.01.2022–31.12.2024).

Förderanträge zur Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte (Folgeanträge) sind bei der zuständigen Regierung jeweils bis zum 1. Oktober des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung - Förderprogramm: Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis über staatliche Zuwendungen Förderprogramm: AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:17.03.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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