Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Beschreibung

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich vielmehr nach der Friedhofssatzung der Gemeinde, in der sie Voraussetzungen für den Erhalt bzw. eine eventuelle Verlängerung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung des Bestattungsanspruchs der Gemeindeeinwohner festlegt.

Fristen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die gemeindlichen Vorschriften das zulassen, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen richten sich nach kommunalen Vorschriften

Kosten

  • Die für ein Grabnutzungsrecht anfallenden Gebühren richten sich nach der gemeindlichen Gebührensatzung.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:02.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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