Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Fristen

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Gewerbeanzeige
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)

  • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll

  • Minderjährige: Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Kosten

  • 12,50 bis 50 EUR gem. Kostenverzeichnis (5.III.5/27) zum Kostengesetz

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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