Pflegestützpunkte; Beantragung einer Zuwendung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Pflegestützpunkte

Beschreibung

Voraussetzungen

Anschubfinanzierung und Vernetzungsförderung: Förderfähig sind Pflegestützpunkte im Sinne des SGB XI.

Regelförderung: Voraussetzung für die Förderung eines Pflegestützpunkts ist, dass

  • eine von der Kommune (anteilig) finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 v. H. der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft des Trägers im Pflegestützpunkt tätig ist,
  • die Fachkräfte fortgebildet werden und Supervision/Praxisberatung erhalten können,
  • eine Zusammenarbeit vor allem mit den Trägern in der Betreuung, Unterstützung und Pflege von Menschen mit Pflegebedarf sowie den Beratungsstellen (insbesondere den Fachstellen für pflegende Angehörige) sowie mit den in Betracht kommenden Behörden und Stellen in der jeweiligen Region erfolgt,
  • der Pflegestützpunkt regelmäßig erreichbar ist,
  • er nach außen als Pflegestützpunkt erkennbar ist und
  • Hausbesuche durchgeführt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anschubfinanzierung: Anträge können laufend vor Inbetriebnahme des Pflegestützpunktes und müssen vor der Beauftragung von mit dem Antrag in Zusammenhang stehenden Leistungen gestellt werden.

Regelförderung: Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes gem. Anlage 1 des Rahmenvertrags zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) in Bayern

  • Vertrag über die Errichtung eines Pflegestützpunktes (Stützpunktvertrag) gem. Anlage 2 des Rahmenvertrags

  • Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme für den Förderzeitraum

  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege

Formulare

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:23.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Pflege

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92224 Amberg

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