Fischereiabgabe; Zahlung

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.

Beschreibung

Fristen

Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.

Kosten

  • Bei Zahlung für fünf Jahre beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.

    Bei einmaliger Zahlung haben Sie höchstens 300,00 € zu entrichten (bei Beantragung mit 14 Jahren). Die Abgabe bei einmaliger Zahlung ermäßigt sich umso stärker, je älter sie bei Antragsstellung sind. Wenn Sie bei Antragstellung z.B. 45 Jahre alt sind, beträgt die Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung noch 160,00 €.

    Für den Jahresfischereischein für Touristen beträgt die Fischereiabgabe 15,00 €.

    Unter bestimmten Voraussetzungen, die Sie bei der Gemeinde erfahren, ermäßigt sich die Fischereiabgabe auf 50% des regulären Betrags.

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:04.02.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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