Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II

  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung

  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

Formulare

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Formular, lokal begrenzt: Vollmacht
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

Kosten

    • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
    • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Kfz-Zulassung

    Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Stand:16.07.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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Kfz-Zulassungsbehörde (Bad Tölz)

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83646 Bad Tölz

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83646 Bad Tölz

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