Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie objektiv die Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, die im Zeitraum eines Jahres vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wesentliche Kriterien hierfür können sein: Die Art der Wohnung, persönliche Bindungen oder gesellschaftliche Aktivitäten (z.B. die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen).

Hauptwohnung einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Familie.

Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Voraussetzungen

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

Fristen

Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)

  • ggf. Fahrtenbuch

  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

Formulare

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

  • Formular, lokal begrenzt: An-, Ummeldung: Vollmacht Ummeldung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Coburg)

Kosten

  • keine

Stand:22.07.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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