Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)

  • ggf. Fahrtenbuch

  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Stadt Landau a.d.Isar)

Kosten

  • keine

Stand:25.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen der Stadt Landau a. d. Isar

Für Sie zuständig

Stadt Landau a.d.Isar
Meldeamt

Hausanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Oberer Stadtplatz 1
94405 Landau a.d.Isar

Telefon
+49 (0)9951 941-0

Telefax
+49 (0)9951 941-105