Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
            
            
                
                    
                        Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Lehrrettungswache muss
- über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
- über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
- über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    4 Wochen
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:10.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt