Gesetzliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen

Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind gezahlt.

Verfahrensablauf

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online per Post anfordern.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Besondere Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:

Bei rückständigen Beitragszahlungen erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst, nachdem Sie Beitragsforderungen ausgeglichen haben.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist. (1 bis 3 Tage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig.

    Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:26.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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