Fortbildung; Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung

Die Weiterentwicklung eines jeden Beschäftigten und das "lebenslange Lernen" sind die zentralen Ziele der Fortbildung. Jedem Beschäftigten muss die Möglichkeit zu Fortbildung eröffnet werden, um Hilfestellung in der hochkomplexen, technisierten Arbeitswelt zu schaffen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Beschäftigte, die sich für ein Fortbildungsangebot der Dienstbehörde (z. B. Inhouse-Seminar oder -Veranstaltung) oder eines anderen Anbieters (z. B. der Bayerischen Verwaltungsschule oder der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern) interessieren, müssen in der Regel ein Anmeldeformular ausfüllen, den Antrag ihrer oder ihrem Vorgesetzten und der für die Fortbildung zuständigen Organisationseinheit in der Behörde zur Genehmigung vorlegen.

Fristen

Die Anmeldung für die Fortbildungsangebote ist in der Regel nur bis zu einem bestimmten Termin möglich. Die Anmeldefristen können dem Fortbildungsprogramm entnommen werden.

Kosten

  • Die Kosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung werden in der Regel von der Dienstbehörde übernommen.

Weiterführende Links

Stand:19.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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