Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es besteht eine Meldepflicht, wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen.
Verfahrensablauf
Sie können die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau formlos über das Serviceportal sowie per Post, E-Mail, Telefon oder Fax informieren:
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Informieren Sie die SVLFG über den Zeitpunkt des Betriebsendes Ihres Unternehmens oder Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit
- Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen hinzu.
- Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
- Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.
Wenn Sie die Abmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf.
- Füllen Sie das Abmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
- Klage vor dem Sozialgericht
Stand:10.03.2025
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt