Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Beratungskräfte müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Beratungs- und Integrationsrichtlinie zu entnehmen. Grundsätzlich ist bei der Planung und Ergänzung der Beratungsstruktur darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebots- und Beratungsstruktur erreicht wird.

Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erbringen, der auch über Drittmittel erbracht werden kann.

Voraussetzung für die Förderung der Landesverbände ist, dass diese oder die ihnen untergeordneten Verbände und Träger Zuwendungen für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Sinne der Beratungs- und Integrationsrichtlinie erhalten und der Landesverband hierfür koordinierende und verwaltende Aufgaben, insbesondere die bayernweite bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung, wahrnimmt.

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderung sind bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15, einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu drei Jahren.

Die Anträge sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Fristen

Anträge auf Zuwendung sind vor Beginn des Bewilligungszeitraums grundsätzlich bis spätestens 15. November des Vorjahres zu stellen. Etwaige Änderungen nach Antragstellung können der Bewilligungsbehörde noch bis spätestens 15. März des Bewilligungszeitraums mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan

  • Stellenübersicht

  • Kofinanzierungsbestätigung(en)

    (vom Drittmittelgeber auszufüllen)

  • Zuständigkeitsvereinbarung(en)

Formulare

Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)

  • Formular, lokal begrenzt: Ausgaben- und Finanzierungsplan - Flüchtlings- und Integrationsberatung ab 2024
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, lokal begrenzt: Ausgaben- und Finanzierungsplan - Flüchtlings- und Integrationsberatung 2022-2023
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)

Weiterführende Links

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt

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Marienstr. 21
90402 Nürnberg

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Postanschrift
Marienstr. 21
90402 Nürnberg

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