Zweck
Die Förderung soll den Bewohnern von im Rahmen der Einkommensorientierten
Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum für die Dauer der Belegungsbindung
ermöglichen die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung
stehenden Einkommen zu tragen.
Gegenstand
Die Zusatzförderung stellt sicher, dass die Bewohner von im Rahmen der
Einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördertem Wohnraum während der Dauer
der Belegungsbindung in der Lage sind, mit dem ihnen jeweils zur Verfügung
stehenden Einkommen die laufende Mietbelastung zu tragen.
Zuwendungsfähige Kosten
Es werden die Mietkosten gefördert.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Die Zusatzförderung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel. Grundlage für die Bemessung der Zusatzförderung
ist der Unterschiedsbetrag zwischen der höchstzulässigen Miete und der
zumutbaren Miete. Dieser Betrag bleibt für die Bindungsdauer unverändert. Bei
der Berechnung der monatlichen Zusatzförderung ist die von der
Bewilligungsstelle festgestellte Wohnfläche zugrunde zu legen.