Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.
Voraussetzungen
Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)
Stand:05.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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