Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde

Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen.

Beschreibung

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

Artikel 15-22 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen viele Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit oder ein Widerspruchsrecht. In all diesen Fällen nehmen Sie bitte per E-Mail oder Post Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.

Voraussetzungen

Sie können die Betroffenenrechte nur höchstpersönlich ausüben. Sie können also nicht die Berichtigung der Daten z. B. Ihres Nachbarn beantragen. Aus diesem Grund müssen Sie sich auch eindeutig gegenüber der jeweiligen Behörde identifizieren. Eine einfache E-Mail ohne Identitätsdokumente genügt hierfür nicht!

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der jeweiligen Behörde.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)

  • Antrag Betroffenenrechte

    Wenn die Landeshauptstadt München zu Ihrer Person Daten verarbeitet, können Sie eine Auskunft oder auch Löschung beantragen. Sie können Sie Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber der Landeshauptstadt München online geltend machen. 

Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Regionale Ergänzung (Staatliches Bauamt München 2)

  • Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

    Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

  • Geltendmachen von Betroffenenrechten

    Artikel 15-22 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt Ihnen viele Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit oder ein Widerspruchsrecht. In all diesen Fällen nehmen Sie bitte per E-Mail oder Post Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.

Stand:05.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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