Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Voraussetzungen
Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.
Verfahrensablauf
Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
Regionale Ergänzung (Stadt Nürnberg)
Regionale Ergänzung (Regierung von Mittelfranken)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Regionale Ergänzung (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)
Stand:05.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
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